Vorteile
Mit einer festgestellten Schwerbehinderung können bestimmte “Nachteilsausgleiche” in Anspruch genommen werden.
Hierzu zählen u.a.:
Erhöhter Kündigungsschutz
Schwerbehinderte und » Gleichgestellte unterliegen einem besonderen » Kündigungsschutz.
Dies bedeutet,dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber nur dann wirksam ist, wenn das zuständige Versorgungsamt bzw. die Integrationsbehörde vorher zugestimmt hat.
Vorteile am Arbeitsplatz
Außerdem haben Schwerbehinderte Anspruch auf fünf zusätzliche, bezahlte Urlaubstage, und werden auf Verlangen von Mehrarbeit (z. B. im Schichtbetrieb) freigestellt. Weiterhin haben Schwerbehinderte Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben, beispielsweise auf technische Arbeitshilfen oder Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz
Für diese Hilfen sind entweder der Arbeitgeber, das Versorgungsamt oder das Arbeitsamt zuständig.
Vorzeitige Altersrente
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Vorausset-zungen bereits mit 60 Jahren in Altersrente gehen.
Allerdings werden in den meisten Fällen für jeden Monat eines Beginns vor Vollendung des 63.Lebensjahres Abschläge in Höhe von 0,3% fällig, d.h. mit Eintritt der Rente wegen Schwerbehinderung bei Vollendung des 60. Lebensjahres muss man dann bis zu 10,8% (=36 Monate x 0,3%) Abzug in Kauf nehmen.
Steuerfreibeträge
Auf Antrag kann wegen der Schwerbehinderung ein steuerfreier Pauschalbetrag gewährt werden:
Grad der Behinderung | Steuefreibetrag |
GdB 25 bis 30 | 310,00 EURO |
GdB 35 bis 40 | 430,00 EURO |
GdB 45 bis 50 | 570,00 EURO |
GdB 55 bis 60 | 720,00 EURO |
GdB 65 bis 70 | 890,00 EURO |
GdB 75 bis 80 | 1.060,00 EURO |
GdB 85 bis 90 | 1.230,00 EURO |
GdB 95 bis 100 | 1.420,00 EURO |
Gem. §33b II EStG können die Pauschbeträge grds.erst ab einem GdB von 50 geltend gemacht werden.Eine Ausnahme gilt dann,wenn dem behinderten Menschen wegen seiner Behinderung nach gesetzlichen Vorschriften Renten oder andere laufende Bezüge zustehen oder die Behinderung zu einer dauernden Einbußeder körperlichen Beweglichkeit geführt hat bzw.auf einer typischen Berufskrankheit beruht.