Pflegegeld für Kinder mit Diabetes ?
Ich werde öfters gefragt, ob es denn für Kinder mit Diabetes auch Pflegegeld geben könne. Hier muß ich dann immer eine typische Juristenantwort geben: “grundsätzlich schon, aber…”
Pflegebedürftig sind gemäß § 14 Abs. 1 SGB XI Personen, die “wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßigen wiederkehrende Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§ 15) der Hilfe bedürfen.”
Hierzu erfolgt gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI eine Zuordnung zu einer Pflegestufe I bis III.
Pflegebedürftige der Pflegestufe I sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XI. Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt, muss täglich im Wochendurchschnitt in der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen, § 15 Abs, 3 Satz 1 Nr. 1 SGB XI.
Das Bundessozialgericht hat bereits vor längerem in mehreren Entscheidungen klargestellt, daß die Nahrungszubereitung, das Messen und Spritzen nicht zur Grundpflege zählen. Auch Maßnahmen, die nur dazu dienen, die Verträglichkeit der Nahrung sicherzustellen (zB durch besonderes Einkaufen, Berechnen, Zusammenstellen und Abwiegen) werden nicht der Grundpflege zugerechnet.Auch der Begleitungsaufwand zur Schule bleibt bei der Ermittlung des Pflegeaufwands unberücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund gelingt es daher selten, den zur Pflegestufe I erforderlichen Aufwand im Bereich der Grundpflege von mehr als 45 Minuten/Tag nachzuweisen — Anträge auf Pflegegeld bleiben daher in den meisten Fällen erfolglos.
Allerdings gibt es auch Ausnahmen: das Sozialgericht Münster/Osnabrück hat beispielsweise in einem aktuellen Urteil einem Kind mit Typ1 und Insulinpumpe eine Pflegestufe 1 zugesprochen.
Im Bereich “Urteile und Entscheidungen” habe ich für Sie nun ein neues Kapitel Pflegegeld für Kinder mit Diabetes eingerichtet und dort die Volltexte einiger wichtiger Entscheidungen zusammengetragen. Diesen kann man die für einen eigenen Pflegegeldantrag wichtigen Argumente entnehmen — und man sieht auch die Fallstricke, die man besser vermeiden sollte.
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