Das Insti­tut für Qua­li­tät und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­we­sen (IQWiG) hat einen Vor­be­richt zur Nut­zen­be­wer­tung von kon­ti­nu­ier­li­che Glu­co­se­sys­te­men (CGMS) ver­öf­fent­licht.  Dieses fällt durch­aus posi­tiv aus, so daß für  Kas­sen­pa­ti­en­ten eine Kos­ten­über­nah­me von CGMS in vielen Fällen wohl deut­lich ein­fa­cher wird.Das IQWiG kommt in seinem Vor­be­richt zum Schluss, daß der Ein­satz eines CGMS zumin­dest zur Ver­mei­dung schwe­rer Hypo­glyk­ämien sowie hin­sicht­lich des HbA1c einen medi­zi­ni­schen Nutzen brin­gen kann.  Zumin­dest für diese Indi­ka­tio­nen dürfte die Ver­ord­nung eines CGMS in Zukunft wohl in Frage kommen

Nun wurde das sog.  “Stel­lung­nah­me­ver­fah­ren” eröff­net; d.h. bis 18.08.2014 können Stel­lung­nah­men zu diesem Vor­be­richt ein­ge­richt werden.

Den Vor­be­richt sowie wei­te­re Infor­ma­tio­nen finden Sie auf der Web­site des IQWiG:[D12-01] Kon­ti­nu­ier­li­che inters­ti­ti­el­le Glu­ko­se­mes­sung (CGM) mit Real-Time-Mess­ge­rä­ten bei insu­lin­pflich­ti­gem Dia­be­tes mel­li­tus


Tipp: Unter diabetes-forum.de finden Sie in der Rubrik Pro­duk­te eine Über­sicht gän­gi­ger Sys­te­me zur kon­ti­nu­ier­li­chen Glu­ko­se­mes­sung. Dort können Sie auch Pro­duk­te kom­for­ta­bel ver­glei­chen

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